6.3.2. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass beim anhand der LSE (Lohnstrukturerhebung des Bundesamtes für Statistik [BfS]) vorgenommenen Einkommensvergleich praxisgemäss von der Tabellengruppe A (standardisierte Bruttolöhne) auszugehen ist, wobei die Tabelle TA1 üblich ist (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_124/2021 vom 2. August 2021 E. 4.4.1 mit Hinweisen). Die vom Beschwerdeführer erwähnte Tabelle TA17 unterscheidet innerhalb einzelner Berufsgruppen nicht nach den Kompetenzniveaus 1-4. Demgegenüber lässt die Tabelle TA1, Ziff. 24-25 ("Metallerzeugung; Herst. v. Metallerzeugnissen";