6.2. Der Beschwerdeführer bringt diesbezüglich vor, sein Valideneinkommen sei sehr tief. Im Vergleich zum Lohn gemäss LSE-Tabelle TA17, Ziff. 72 (Metallarbeiter/innen, Mechaniker/innen und verwandte Berufe), resultiere eine namhafte Differenz, weshalb das Valideneinkommen zu parallelisieren sei. Ferner sei ein leidensbedingter Abzug vom Invalideneinkommen von mindestens 20 % zu gewähren (Beschwerde S. 16 f.). - 10 -