Den Gutachtern lag unter anderem der Bericht von Dr. med. N. vom 26. Januar 2019 (BB 11) vor, worin – nebst einer anhaltenden somatoformen Schmerzstörung – die Diagnosen einer mittelgradigen depressiven Episode mit somatischem Syndrom (ICD-10 F32.11) sowie einer posttraumatischen Belastungsstörung (ICD-10 F43.1) gestellt wurden (VB 107.3 S. 2). Der psychiatrische Gutachter Dr. med. H. setzte sich mit diesen Diagnosen auseinander und führte aus, "[k]riteriengeleitet" würde ein "solches Ereignis" (gemeint ist der Arbeitsunfall vom 3. April 2017) für die Diagnose einer posttraumatischen Belastungsstörung nicht ausreichen. Des Weiteren hätten sich die im Bericht von Dr. med. N. genannten