Ferner führte Dr. med. N. zusammengefasst aus, das psychiatrische Teilgutachten des ABI sei nicht lege artis erstellt worden. Eine "MINI-ICF" sei nicht durchgeführt und die Standardindikatoren nicht geprüft worden. Die Diagnosen seien nicht gemäss ICD-10-Kriterien gestellt worden. Zudem sei die Arbeitsfähigkeit zu optimistisch eingeschätzt worden. Der erhobene Psychostatus entspreche nicht einer gutachterlichen Expertise, der psychopathologische Befund sei nicht gemäss AMDP-System erhoben und die Beschwerden des Beschwerdeführers sowie die Berichte der behandelnden Ärzte seien nicht berücksichtigt worden.