In ihrem Schreiben vom 1. Februar 2021 führten die Dres. med. L. und M. sodann aus, in Ergänzung zum Bericht vom 28. Dezember 2020 sei bezüglich der Arbeitsfähigkeit festzuhalten, "dass aus schmerztherapeutischer Sicht wahrscheinlich derzeit eine angepasste Tätigkeit von nicht mehr als 50% möglich" sei (BB 12). 5.2.3. Dr. med. N., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, stellte in seinem Bericht vom 5. Januar 2022 zuhanden des Rechtsvertreters des Beschwerdeführers folgende Diagnosen (BB 3 S. 2):