ihrem Bericht vom 28. Dezember 2020 zusammengefasst aus, aus schmerzpsychologischer Sicht sei von einer chronischen Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren (ICD-10: F45.41) auszugehen. Aktenanamnestisch liege sodann eine mittelgradige depressive Episode mit somatischem Syndrom vor, welche zum aktuellen Zeitpunkt als mittelgradig, jedoch ohne somatisches Syndrom eingeordnet werden könne. Das Vorliegen einer posttraumatischen Belastungsstörung könne aktenanamnestisch bestätigt werden. Ferner bestünden psychosoziale Belastungsfaktoren, welche eine erhebliche Anpassungsleistung erfordern und die Ausübung eines Berufes stark einschränken würden (BB 12 S. 2).