Er sei primär schmerzbedingt in seiner Bewegung und Belastbarkeit eingeschränkt. Für körperlich anspruchsvolle Tätigkeiten (bspw. als Metallbauer) könne von einer 100%igen Arbeitsunfähigkeit ausgegangen werden. In einer angepassten, wechselbelastenden Tätigkeit, insbesondere mit Vermeiden von längerem Stehen, Hantieren mit schweren Gewichten und mit Sitzmöglichkeiten könne aktuell eine 50%ige Arbeitsfähigkeit angenommen werden (Beschwerdebeilage [BB] 8). 5.2.2. Die Dres. med. L., Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, und M., Facharzt für Anästhesiologie, führten in -6-