Der Behinderung optimal angepasst seien leichte bis intermittierend mittelschwere, wechselbelastende Tätigkeiten. In solchen Tätigkeiten könne bei einer geringen Leistungseinbusse und etwas erhöhtem Pausenbedarf eine 90%ige Arbeits- und Leistungsfähigkeit angenommen werden. Von dieser Einschätzung könne ab Juli 2018 ausgegangen werden. Von April bis Dezember 2017 habe in adaptierten Tätigkeiten eine Arbeitsfähigkeit von 25 % und von Januar bis Juni 2018 eine 50%ige Arbeitsfähigkeit bestanden (VB 107.2 S. 7).