Keine Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit habe die Diagnose "Intermittierendes unspezifisches myogelotisch bedingtes zervikothorakales Schmerzsyndrom links betont (ICD-10 M53.8)" (VB 107.2 S. 6). Der Beschwerdeführer könne in seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit 6 bis 8 Stunden täglich anwesend sein. Je nach Stundenpräsenz bestehe ein leichter bis mittelgradiger Pausenbedarf mit entsprechender Leistungseinbusse. Insgesamt betrage die Arbeits- und Leistungsfähigkeit 70 %. Von dieser Einschätzung könne ab Juli 2018 ausgegangen werden. Zuvor habe ab April 2017 eine aufgehobene und ab Januar 2018 eine Arbeitsfähigkeit von 35 % bestanden (VB 107.2 S. 7).