2.5. Mit Eingabe vom 5. Juli 2022 nahm der Beschwerdeführer zum Schreiben von Dr. med. F. vom 20. Juni 2022 Stellung. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung 30. November 2021 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 138) zu Recht abgewiesen hat.