"1. Es sei die Verfügung vom 30. November 2021 aufzuheben und dem Beschwerdeführer für die Zeit ab Ablauf des Wartejahres eine angemessene, mindestens aber 63%-ige IV-Rente auszurichten. 2. Eventualiter sei der Beschwerdeführer umfassend gutachterlich abzuklären sowie eine Evaluation der Leistungsfähigkeit durchzuführen und danach neu zu entscheiden bzw. die Sache zum erneuten Entscheid an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. MwSt. zulasten der Beschwerdegegnerin."