Mit Vorbescheid vom 31. März 2020 stellte sie dem Beschwerdeführer die Abweisung seines Rentenbegehrens in Aussicht. Aufgrund der dagegen erhobenen Einwände nahm die Beschwerdegegnerin Rücksprache mit ihrem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). In der Folge wies sie das Rentenbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 30. November 2021 ab. 2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 20. Januar 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: