1. Der 1985 geborene, zuletzt als Metallbauer tätige Beschwerdeführer meldete sich am 19. Januar 2018 unter Hinweis auf (nach einem Unfall aufgetretene) Beschwerden bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Im Rahmen der Abklärungen liess die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer unter anderem durch das Ärztliche Begutachtungsinstitut (ABI), Basel, bidisziplinär begutachten (Gutachten vom 3. Februar 2020). Mit Vorbescheid vom 31. März 2020 stellte sie dem Beschwerdeführer die Abweisung seines Rentenbegehrens in Aussicht.