zu keiner Taubheit im typischen Versorgungsgebiet gekommen sei, empfahl er die Wiederholung in zwei Wochen (VB 100 S. 2). An der Telefonkonsultation vom 18. Juni 2021 habe der Beschwerdeführer berichtet, dass anlässlich des am 3. Juni 2021 durchgeführten Nervenultraschalls (VB 101 S. 1) im Anschluss an die Blockade des Nervus peroneus superficialis rechts das distale Versorgungsgebiet der Nerven zwar komplett eingeschlafen sei, er aber auch weniger Kraft und deswegen auch beim Gehen Schwierigkeiten gehabt habe. Es sei nur eine geringe Komponente der Schmerzen, nämlich jene am distalen Unterschenkel, geringer gewesen.