Auch in der Nervensonographie des Nervus peroneus rechts ergaben sich gemäss PD Dr. med. F., Facharzt für Neurologie, D., keine Auffälligkeiten aus neurosonographischer Sicht, welche die Beschwerden erklären würden (VB 49 S. 1). Dies bestätigte sich ebenso im Nervenultraschall vom 20. Mai 2021 bei Dr. med. univ. G., Facharzt für Neurologie, C., der angab, keine Hinweise auf ein Neurom gefunden zu haben (VB 100 S. 2). Im Austrittsbericht der H. vom 5. März 2021 wurde sodann festgehalten, dass sich das Ausmass der demonstrierten physischen Einschränkungen mit den objektivierbaren pathologischen Befunden nur ungenügend erklären lasse (VB 89 S. 5).