unfallversicherungsrechtlicher Sicht bedingen würden (VB 120 S. 1). Die Einschätzung von Dr. med. B. stimmt sodann mit den weiteren Akten überein. Am 7. Oktober 2020 erfolgte eine Konsultation in der neuromuskulären Sprechstunde, D., bei Verdacht auf ein Narbenneurom. In seiner Beurteilung hielt Oberarzt E., Facharzt für Neurologie, D., fest, dass die chronifizierten Schmerzen mit strenger belastungsabhängiger Schwellung, lokaler Druckdolenz, drückender Schmerzqualität und Schmerzfreiheit in Ruhe (z.B. während den Ferien) sowie der unauffälligen Elektrophysiologie gegen eine neuropathische Schmerzursache im Sinne eines Neuroms sprechen würden.