2. 2.1. Gegen den Einspracheentscheid vom 6. Mai 2022 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 9. Juni 2022 fristgerecht Beschwerde, reichte weitere medizinische Berichte zu den Akten und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Der Einspracheentscheid vom 6. Mai 2022 sei aufzuheben. 2. Der rechtserhebliche Sachverhalt sei abzuklären und im Nachgang sei nochmals über den Anspruch des Beschwerdeführers auf Unfallversicherungsleistungen zu entscheiden. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin."