1. Der 1984 geborene Beschwerdeführer war als Polymechaniker angestellt und in dieser Eigenschaft bei der Beschwerdegegnerin gegen die Folgen von Unfällen versichert, als er gemäss Bagatellunfall-Meldung am 13. November 2019 bei Haushaltsarbeiten stolperte und sich am rechten Fussgelenk eine Prellung zuzog. Die Beschwerdegegnerin anerkannte ihre Leistungspflicht im Zusammenhang mit dem Ereignis und richtete die gesetzlichen Leistungen in Form von Taggeldern und Heilbehandlungen aus.