7.2.2. Der biomechanischen Kurzbeurteilung (Triage) vom 1. Dezember 2021 ist zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer am 29. Januar 2021 angegurtet sein Fahrzeug gelenkt habe (VB 174 S. 4). Im Zuge einer linksseitigen Seitenkollision habe sein Fahrzeug eine Geschwindigkeitsänderung hauptsächlich nach rechts erfahren, welche unterhalb oder knapp innerhalb eines Bereiches von 10-15 km/h gelegen habe (VB 174 S. 4). Den vom Beschwerdeführer eingeholten polizeilichen Unterlagen (vgl. BB 2; 3) ist zum Hergang des Unfalls, der sich morgens um 7:27 Uhr ereignet hatte, ferner Folgendes zu entnehmen: