sie bildet jedoch für sich allein in keinem Fall eine hinreichende Grundlage für die Kausalitätsbeurteilung (Urteil des Bundesgerichts 8C_590/2007 vom 6. Oktober 2008 E. 6.1 mit weiteren Hinweisen). Allerdings ist die Qualifikation eines Unfalls als leicht, mittelschwer oder schwer eine Rechtsfrage, welche nicht durch den Unfallanalytiker, sondern durch den rechtsanwendenden Unfallversicherer oder gegebenenfalls das Gericht zu entscheiden ist (Urteile des Bundesgerichts 8C_137/2014 vom 5. Juni 2014 E. 6.2; 8C_786/2009 vom 4. Januar 2010 E 4.6.1).