Den Akten sind keine Hinweise auf eine erfolgte psychiatrische/psychotherapeutische oder die psychischen Beschwerden betreffende medikamentöse Behandlung zu entnehmen. Vor diesem Hintergrund kann nicht gesagt werden, es liege eine ausgeprägte psychische Problematik, welche die die für ein Schleudertrauma der HWS typischen Beschwerden hätte in den Hintergrund treten lassen oder aufgrund deren die für die fragliche Verletzung typischen Beschwerden im Verlauf nur von sehr untergeordneter Bedeutung gewesen wären, vor. Der Beschwerdeführer gab im Übrigen am 3. Februar 2022 gegenüber seiner behandelnden Ärztin an, dass er wieder besser schlafen könne (VB 234).