Entgegen der Behauptung des Beschwerdeführers seien anlässlich der Erstuntersuchung keine Beschwerden der rechten Schulter, sondern von der HWS ausstrahlende Beschwerden aufgrund degenerativer Veränderungen in Richtung rechte Schulter dokumentiert worden (VB 204 S. 3). Beim Mechanismus des Unfalls vom 29. Januar 2021 sei eine Verletzung der rechten Schulter, insbesondere unter Berücksichtigung der geringen Geschwindigkeit, mit Sicherheit auszuschliessen (VB 204 S. 3).