Sowohl ein direkter Anprall gegen das Schultergelenk als auch ein Seitanprall seien nicht geeignet, eine Zusammenhangstrennung der Rotatorenmanschette auszulösen, denn Aufgabe der Rotatorenmanschette sei es unter anderem, die Fixation und Zentrierung der Gelenkkugel im Gelenk zu sichern. Eine Zusammenhangstrennung eines Muskels bzw. eines Sehnenanteils der Rotatorenmanschette setze letztlich eine übermässig exzentrische Belastung des Muskels (Dehnung), wie zum Beispiel infolge eines Verrenkungsmechanismus, voraus (VB 130 S. 5).