3.3.3. Dr. med. E., Arzt für Orthopädie und Unfallchirurgie (D), führte in seiner "fachorthopädische[n] Stellungnahme nach Aktenlage zu einer möglichen Verletzung des Schultergelenks durch den Unfall vom 29.01.2021" vom 29. August 2021 aus, zusammenfassend sei ein Erstschadensbefund am rechten Schultergelenk sowohl bei der ärztlichen Erstuntersuchung am Unfalltag als auch bei der Folgeuntersuchung am 2. Februar 2021 nicht dokumentiert (VB 130 S. 3 f.).