3.3. 3.3.1. Am Unfalltag begab sich der Beschwerdeführer in die Notaufnahme des Klinikums D. in ambulante Behandlung. Dem entsprechenden Bericht vom 29. Januar 2021 sind die Diagnosen einer Schädelprellung, einer HWS- Distorsion Grad 2 nach QTF Klassifikation und einer Thoraxprellung zu entnehmen (vgl. VB 30). Im Bericht vom 2. Februar 2021 wurde ausgeführt, der Beschwerdeführer sei am 2. Februar 2021 aufgrund von zunehmenden HWS-Schmerzen mit Ausstrahlung in die rechte Schulter und Arm erneut vorstellig geworden (VB 31).