3.2. Gemäss Unfallmeldung vom 9. Februar 2021 (VB 1) wurde der Beschwerdeführer am 29. Januar 2021 auf der Fahrt zur Arbeit von einem anderen Fahrzeug angefahren; laut seinen Angaben gegenüber dem erstbehandelnden Arzt war er dabei mit ca. 50km/h unterwegs, als ihm ein anderer Personenwagen die Vorfahrt nahm und in "seine Fahrerseite" hineinfuhr (VB 26 S. 2; 30 S. 1). Die Tür zeigte sich eingedellt (vgl. VB 143 S. 17), konnte aber geöffnet werden (VB 30 S. 1; 34). Die Seitenairbags, nicht jedoch die Frontalairbags, wurden ausgelöst (VB 30 S. 1; 34).