26, S. 12 Rz. 32 ff.). Die rechtsseitigen Schulterbeschwerden seien auf das Ereignis vom 29. Januar 2021 zurückzuführen, zumal nach dem fraglichen Unfall bildgebend auch frische Läsionen im Schulterbereich festgestellt worden seien (Beschwerdeergänzung S. 14 Rz. 37 ff.).