Mit Schreiben vom 30. Dezember 2021 teilte sie ihm mit, dass sie per 31. Dezember 2021 auch ihre Leistungen für die "restlichen Beschwerden" einstellen werde. Mit Verfügung vom 18. Januar 2022 bestätigte sie die Einstellung der Leistungen für die Schulterbeschwerden per 26. Oktober 2021 und stellte die Leistungen für die weiteren – organisch nicht objektivierbaren – Beschwerden mangels eines adäquaten Kausalzusammenhangs zum Unfall vom 29. Januar 2021 per 31. Dezember 2021 ein. Die dagegen erhobene Einsprache wies sie mit Einspracheentscheid vom 6. Mai 2022 ab.