Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Der 1965 geborene Beschwerdeführer war seit dem 6. Juli 2020 als Elektroinstallateur angestellt und in dieser Eigenschaft bei der Beschwerdegegnerin obligatorisch gegen die Folgen von Unfällen versichert. Am 29. Januar 2021 kollidierte ein von links kommender Personenwagen mit der linken Seite des von ihm gelenkten Autos. Er erlitt dabei verschiedene Verletzungen.