Am 8. April 2021 stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin eine Zahlungsaufforderung in Höhe von Fr. 165.00 zu. Aus dem Schreiben ergibt sich, dass sich der Gesamtbetrag von Fr. 165.00 aus dem Betrag von Fr. 135.00 gemäss der Rechnung vom 22. Januar 2021 sowie einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 30.00 zusammensetzt (VB 7). Dieser Gesamtbetrag der Forderung entspricht jenem, der auch im Zahlungsbefehl aufgeführt wurde (vgl. VB 9).