Die im Zahlungsbefehl aufgeführte Rechnungsnummer F-2100152656 deckt sich mit der Rechnungsnummer in den an die Beschwerdeführerin adressierten Schreiben vom 22. Januar (VB 5), vom 11. März (VB 6) und vom 8. April 2021 (VB 7). Mit Schreiben vom 22. Januar 2021 wurde der Beschwerdeführerin eine Leistungsabrechnung für einen Spitalaufenthalt vom 7. bis 15. Dezember 2020 zugestellt, mit der ihr Fr. 135.00 als Spitalkostenbeitrag in Rechnung gestellt wurden (VB 5). Mit Schreiben vom 11. März 2021 wurde dieser Betrag gemahnt (VB 6). Am 8. April 2021 stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin eine Zahlungsaufforderung in Höhe von Fr. 165.00 zu.