4.2. Im vorliegenden Fall forderte die Beschwerdegegnerin von der Beschwerdeführerin mit Leistungsabrechnung F-2100152656 vom 22. Januar 2021 eine Kostenbeteiligung (Spitalkostenbeitrag) von Fr. 135.00 aufgrund eines neuntägigen Spitalaufenthalts vom 7. bis am 15. Dezember 2020 ein (VB 5). -5- 4.3. 4.3.1. Die Beschwerdeführerin macht diesbezüglich geltend, dieser Betrag sei nicht geschuldet, da zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung die Franchise und der Selbstbehalt bereits ausgeschöpft gewesen seien (Beschwerde, Ziff. 4).