3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 5. Juli 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 8. November 2022 wurde die Beschwerdegegnerin zur Einreichung der Rechnung des C.-Spitals betreffend den stationären Aufenthalt der Beschwerdeführerin vom 7. bis 15. Dezember 2020 aufgefordert. Diese reichte die entsprechende Rechnung mit Eingabe vom 14. November 2022 ein. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: