5. Vorliegend nahm die Beschwerdegegnerin im Jahr 2015 eine umfassende Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Beschwerdeführerin vor (Vernehmlassungsbeilagen [VB] 100 ff.). Gestützt darauf sprach sie ihr mit Verfügung vom 17. März 2016 ab April 2016 monatliche Ergänzungsleistungen in Höhe von Fr. 195.00 zu (VB 176). Danach passte sie die Ergänzungsleistungen der Beschwerdeführerin zwar jeweils an gesetzliche Änderungen an (siehe VB 184 ff.; VB 188 ff.; VB 192 ff.; VB 197 ff.), eine Überprüfung der tatsächlichen Verhältnisse der Beschwerdeführerin fand aber nicht statt. Die nächste umfassende Überprüfung erfolgte erst wieder im Jahr 2020 (VB 204).