Aufgrund der Schmerzen sei ihm sofort klar gewesen, dass er sich eine Verletzung zugezogen habe. Die der Beschwerdegegnerin zudem am 13. Oktober 2020 gemeldeten linksseitigen Kniebeschwerden bestünden schon seit längerem und seien wohl auf einen Unfall beim Joggen zurückzuführen (VB 28). -5-