3.1.4. Anlässlich eines Telefonates mit einer Sachbearbeiterin der Beschwerdegegnerin teilte der Beschwerdeführer am 23. Februar 2021 mit, er habe auf einer Gummimatte ein Kickboxtraining durchgeführt. Beim Ausführen eines Drehkicks mit dem linken Unterschenkel gegen den Boxsack hätten sich bei der entsprechenden Drehbewegung sein rechter Fuss und somit auch das rechte Knie nicht mitgedreht. Dadurch habe er sich beim Abdrehen des Oberkörpers und der Hüfte das rechte Knie verdreht, woraufhin er wegen der Schmerzen gestürzt sei und das Training umgehend habe abbrechen müssen (VB 14).