3. 3.1. Den vorliegenden Akten lässt sich betreffend das Ereignis vom 30. September 2020 im Wesentlichen Folgendes entnehmen: -4- 3.1.1. Die Arbeitgeberin des Beschwerdeführers meldete der Beschwerdegegnerin am 14. Oktober 2020, dieser habe sich am 30. September 2020 beim Sport bei einem Drehschlag das rechte Knie verdreht (VB 1).