1. Der 1982 geborene, aufgrund seines Arbeitsverhältnisses obligatorisch bei der Beschwerdegegnerin versicherte Beschwerdeführer meldete der Beschwerdegegnerin am 14. Oktober 2020, er habe sich am 30. September 2020 beim Sport das rechte Knie verdreht. Die Beschwerdegegnerin tätigte in der Folge Abklärungen betreffend den Ereignishergang, holte medizinische Berichte ein und nahm Rücksprache mit dem Kreisarzt.