gende Wahrscheinlichkeit. "Brückensymptome", die sich nur auf retrospektive Angaben des Versicherten stützten, entsprächen einer post hoc ergo propter hoc-Argumentation. Zusammengefasst sei an der Beurteilung vom 21. November 2021 festzuhalten. Der Zusammenhang des intraoperativ vorgefundenen Lipoma arborescens mit dem nachträglich gemeldeten Ereignis vom 4. August 2020 sei möglich, aber nicht überwiegend wahrscheinlich.