2. 2.1. Am 2. Juni 2022 erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde beim Versicherungsgericht und beantragte Folgendes: "1. Der angefochtene Einspracheentscheid sei aufzuheben und es sei die Beschwerdegegnerin zu verurteilen die gesetzlichen Leistungen aus dem Unfallereignis vom 04.08.2020 erbringen. 2. Eventualbegehren: Es sei gerichtlich ein ärztliches Gutachten zur Frage der Unfallkausalität einzuholen. - unter Entschädigungsfolge –". 2.2. Die Beschwerdegegnerin beantragte mit Vernehmlassung vom 4. Juli 2022 die Abweisung der Beschwerde und reichte verschiedene medizinische Berichte ein.