Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend UVG (Einspracheentscheid vom 2. Mai 2022) -2- Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Gemäss Schadenmeldung UVG vom 29. September 2021 verletzte sich der 1971 geborene Beschwerdeführer am 4. August 2020 am rechten Fussgelenk. Die Beschwerdegegnerin als obligatorischer Unfallversicherer stellte nach medizinischen Abklärungen mit Verfügung vom 12. November 2021 die Leistungen aus dem angezeigten Unfall per 29. September 2020 ein. Die dagegen erhobene Einsprache wies sie mit Einspracheentscheid vom 2. Mai 2022 ab.