" 1. Es sei die Verfügung des RAV Q. vom 28. März [2022] aufzuheben und dem Beschwerdeführen [sic] entsprechend die 5 sanktionierten Taggelder auszuzahlen; 2. unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Der Beschwerdegegner beantragte mit Vernehmlassung vom 13. Juni 2022 die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: