Diesem Einwand kann nicht gefolgt werden. Die Grobanalyse von C. vom 15. Oktober 2021 bezieht sich lediglich bei der Wirtschaftlichkeitsanalyse betreffend Pferdehaltung auf die Jahre 2018 und 2019. Hinsichtlich der wirtschaftlichen Situation des Gesamtbetriebs werden demgegenüber die Jahre 2015 bis 2019 berücksichtigt, worauf auch G. und H. in ihrer ergänzenden Stellungnahme vom 24. März 2022 zutreffend hingewiesen haben (vgl. VB 142, S. 3).