4.5. Mit ergänzender Stellungnahme vom 24. März 2022 bestätigten G. und H., Ing.-Agr. FH, im Wesentlichen die bisherigen Beurteilungen. Dabei hielten sie ergänzend fest, dass das von B. in dessen Bericht vom 1. Februar 2021 angeführte Einkommen von Fr. 39'000.00 bis Fr. 50'000.00 mit Blick auf die vom Bundesamt für Statistik (BFS) herausgegebene "Buchhaltungsergebnisse der landwirtschaftlichen Betriebe" für die Jahre 2015 bis 2018 nicht als durchschnittlich angesehen werden könne (VB 142, S. 2 ff., und insb. S. 4). -9-