Zusammengefasst sei die wirtschaftliche Ertragskraft des Betriebs als "stark ungenügend" zu beurteilen. Sie reiche "nicht aus, die erforderlichen Ersatzinvestitionen sowie den gewünschten Schuldenabbau zu tätigen". Eine private Vorsorge für die Betriebsleiterfamilie sei nicht möglich (VB 128, S. 5 f.).