des Beschwerdeführers zahlreiche Mängel gezeigt. Die Pferdehaltung erweise sich "als Kostenfaktor und nicht als einkommenswirksamer Betriebszweig". Es sei trotz breiter Diversifizierung bisher nicht gelungen, die Pferdehaltung wirtschaftlich zu gestalten. Eine "Verlagerung des Pferdebestands zu mehr Pensionspferden" könne "unter den gegebenen Mängeln nicht umgesetzt werden". Eine Beratung zur Optimierung des Betriebs sei angebracht. Das Auftreten des Beschwerdeführers lasse jedoch vermuten, dass dieser "beratungsresistent" sei (VB 128, S. 3).