Die Feldscheune sei baufällig und der Miststock zu gering dimensioniert (VB 114, S. 1 f.). Insgesamt würden die vom Beschwerdeführer zur Anschaffung vorgesehenen Hilfsmittel (Ballenstapler, Hoflader, neue Kutschen mit Luftbereifung) mit (nach Abzug von Rationalisierungsbeträgen bzw. Selbstbehalten) Totalkosten von Fr. 84'089.25 für diesen eine "bedeutende Arbeitserleichterung" bedeuten (VB 114, S. 3 ff.; vgl. auch die jeweiligen Offerten in VB 114, S. 7 ff.).