13.01 HVI-Anhang in der Form eines zinslosen selbstamortisierenden Darlehens abgegeben werden können, wenn folgende Voraussetzungen (kumulativ) erfüllt sind: Es handelt sich um kostspielige Geräte oder Einrichtungen am Arbeitsplatz, eine Rücknahme und Wiederabgabe durch die IV ist nicht möglich, der voraussichtliche Eingliederungserfolg steht im Sinne der Einfachheit und Zweckmässigkeit der Hilfsmittelabgabe in einem angemessenen Verhältnis zu den von der IV zu übernehmenden Kosten und der Eingliederungserfolg darf nicht in Frage gestellt werden, weil die wirtschaftliche Existenz des betroffenen Betriebes mittelfristig gefährdet ist.