3.3.2. Rz. 2131 des Kreisschreibens des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung (KHMI) sieht vor, dass Hilfsmittel in Landwirtschafts- und Gewerbebetrieben nach Ziff. 13.01 HVI-Anhang in der Form eines zinslosen selbstamortisierenden Darlehens abgegeben werden können, wenn folgende Voraussetzungen (kumulativ) erfüllt sind: