1. Der 1973 geborene Beschwerdeführer ist selbständiger Landwirt. Nachdem die Beschwerdegegnerin hinsichtlich einer Anmeldung des Beschwerdeführers vom 25. Januar 2011 zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) einen Rentenanspruch mit Verfügung vom 13. März 2015 verneint hatte, meldete sich der Beschwerdeführer am 12. Mai 2020 (berufliche Integration, Rente) beziehungsweise am 29. Oktober 2020 (Hilfsmittel) neuerlich bei ihr zum Leistungsbezug an. Die Beschwerdegegnerin klärte daraufhin die gesundheitliche sowie erwerbliche Situation ab.